Beispielrechnung für 50.000 € Bruttojahreseinkommen.
Freiberufler
Freier Beruf: progressive Einkommensteuer nach der Formel §32a EStG, plus Soli ab einem Schwellenwert und freiwillige gesetzliche Kranken-/Pflegeversicherung. Keine Gewerbesteuer.
| Einkommensteuer (§32a EStG) | 10.548 € |
| Solidaritätszuschlag (Soli) | 0 € |
| Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) | 8.450 € |
| Pflegeversicherung (Pflege) | 1.800 € |
| Steuern und Beiträge gesamt | 20.798 € |
| Effektiver Satz | 41,6 % |
| Nettoeinkommen | 29.202 € |
Annahmen
- Einkommensteuer nach der kontinuierlichen Tarifformel §32a EStG 2026 (Grundfreibetrag €12.348; Zonen bis 42%, dann 45% über €277.825)
- Solidaritätszuschlag 5,5% nur über €20.350 festgesetzter Steuer, mit 11,9%-Milderungszone; die meisten Freelancer unter ~€68k zu versteuerndem Einkommen zahlen €0
- Gesetzliche Krankenversicherung 16,9% (14,0% ermäßigter Satz ohne Krankengeld + 2,9% durchschnittlicher Zusatzbeitrag) und Pflege 3,6% (kinderlos wären 4,2%), auf Basis begrenzt auf Minimum 2026 (€15.819,96/Jahr) und Beitragsbemessungsgrenze (€69.750/Jahr)
- Kirchensteuer ist DEAKTIVIERT (addiert ~8-9% der Einkommensteuer für Kirchenmitglieder)
- Gewerbesteuer wird NICHT angewandt: ein Freiberufler ist befreit
- Vereinfachung: Sozialversicherungsbeiträge werden NICHT von der Einkommensteuerbasis abgezogen (Vorsorgeaufwendungen nicht modelliert), daher ist die Steuer etwas überhöht
- Das eingegebene Einkommen gilt als jährlicher steuerpflichtiger Gewinn (Umsatz abzüglich Betriebsausgaben)
- Effektiver Satz ist Gesamtsteuer und Beiträge bezogen auf den Bruttogewinn
Für wen es gilt
- Deutscher Steuerresident mit freiem Beruf (Freiberufler), z. B. Entwickler
- Freiberufler sind von der Gewerbesteuer befreit
- Besteuerung des Nettogewinns (Umsatz minus dokumentierte Betriebsausgaben)